Trauung

 

Die Bedeutung der Trauung

Eine Trauung ist nach evangelisch-reformierten Verständnis ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschliessung. Das Brautpaar, das zur Kirche kommt, ist schon ein Ehepaar, seit sie sich auf dem Standesamt das gegenseitige Ja-Wort gegeben haben. Nun möchten sie ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen.

Was muss ich machen, wenn ich kirchlich heiraten möchte?

Wer sich trauen lassen will, soll sich rechtzeitig (ca. 4-6 Monate vorher) beim Pfarramt anmelden. Dies ist notwendig, damit die Terminabsprachen, die für die Planung erforderlich sind, vorgenommen werden können. Etwa 3-5 Wochen vor dem Traugottesdienst erfolgt ein Traugespräch. Es geht um ein gegenseitiges Kennenlernen, um die Gestaltung des Gottesdienstes und um die Grundlagen des christlichen Eheverständnisses. Gerne können Sie unsere Pfarrpersonen kontaktieren, Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Voraussetzungen für die kirchliche Trauung

Voraussetzung für den Vollzug der Trauung ist das Vorliegen eines zivilstandsamtlichen Ehescheins. In der Regel soll wenigstens ein Teil des Paares der reformierten Kirche angehören, Ausnahmen in seelsorglicher Verantwortung sind möglich. Gehört bei einer reformiert vollzogenen Trauung ein Teil des Ehepaares der römisch-katholischen Kirche an, und soll die Trauung von der römisch-katholischen Kirche doch anerkannt sein, so muss beim römisch-katholischen Pfarramt des Wohnortes eine Formdispens beantragt werden. Eine Trauung nach römisch-katholischem Ritus ist von der reformierten Kirche anerkannt. Bei einer ökumenischen Trauung muss der römisch-katholische Priester den Trauakt vollziehen.

Rahmenbedingungen

Mitglieder der reformierten Kirche haben Anspruch auf eine kostenlose Trauung in der Kirchgemeinde ihres Wohnortes. Dies umfasst die Nutzung der kirchlichen Räume, die Einsatz der Pfarrperson, Organist/in sowie Sigrist/in. Werden Trauungen ausserhalb der Kirchgemeinde des Wohnortes vollzogen oder nicht mit der Pfarrperson des Wohnortes, so können dem Ehepaar für die Überlassung kirchlicher Gebäude sowie für das Erbringen von Dienstleistungen (Sigrist/in, Kirchenmusiker/in, Pfarrer/in) Kosten entstehen. Dies gilt auch für den Einsatz weiterer Musiker/innen, die vom Traupaar aufgeboten werden. Der Traugottesdienst wird von den Pfarrpersonen in Absprache mit dem Brautpaar beim Traugespräch besprochen und geplant.