Aus der Kirchenpflege / KGV

Kirchgemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

Gestützt auf § 27 Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlung (GO KGV) werden folgende Beschlüsse veröffentlicht:

•   Die Kirchgemeindeversammlungsprotokolle vom 22. November 2023 und 24. Januar 2024 werden genehmigt.
•   Die Abrechung «Verpflichtungskredit Immobilienstrategie» wurde genehmigt (Fr. 42‘003).
•   Die Abrechnung «Bauliche Sofortmassnahme Treppensanierung Kirchturm Wohlen» wurde genehmigt (Fr. 40‘141.20).
•   Die Jahresrechnung 2023, die Décharge-Erteilung sowie die Verwendung des Ertragsüberschusses werden einstimmig genehmigt.
•   Der Antrag Verpflichtungskredit «Erneuerung Beamer-Anlage Kirche Wohlen» (Fr. 22‘000) wird genehmigt.
•   Unter dem Traktandum «Immobilienstragie» stellt ein Mitglied den Antrag, einen Mindestverkaufspreis für das Kirchgemeindehaus Wohlen von Fr. 2‘500‘000 festzulegen. Der Antrag wird angenommen.

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung unterstehen dem Referendum. Das Vorgehen richtet sich nach der Kirchenordnung (§152 und 154).